Der Katastrophen- und Bevölkerungsschutz ist ebenfalls Aufgabe der Gemeinden und Feuerwehren, so auch bei uns.
An dieser Stelle stehen Ihnen Informationen des Bundesamtes für Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes (BBK) zur Verfügung. Dieser Bereich wird immer weiter ergänzt um wichtige Informationen.
Das Amt Hohe Elbgeest hat einen Informationsflyer zur Krisenvorsorge herausgebracht und mit der letzten Amtsbroschüre verteilt. Für alle, die den Flyer nicht mehr haben oder noch nicht bekommen haben können Sie diesen hier noch einmal anschauen:
Die Brandschutzerziehung und -aufklärung ist ein wesentlicher Bestandteil der Feuerwehrarbeit. Wir verfügen derzeitig über 4 ausgebildete Brandschutzerzieher/innen und eine Brandschutzbeauftragte.
BRANDSCHUTZERZIEHUNG
Was?
Gefahren durch Feuer, Richtiger Umgang mit dem Feuer (sichere Handhabung mit Streichhölzern und Feuerzeug), Richtiges Absetzen eines Notrufes mit Übungstelefon, Verhalten im Brandfall mit Räumungsübung
Wann?
Möglichst 1 x im Jahr für alle Kindergartenkinder und alle Grundschüler
Wieso?
Bereits im Kindergartenalter ist das absetzen und der richtige Umgang mit den Gefahren des Feuers wichtig. In der Grundschule wird das Wissen ergänzt und verfestigt.
Wer?
Brandschutzerzieher/innen, Erzieher/innen und Lehrer/innen
BRANDSCHUTZAUFKLÄRUNG
Was?
Richtiger Umgang mit Feuerlöschern (Feuerlöschertraining), Rauchmelder, Notruf / Rettungskarten, Verhalten im Brandfall,
Ausbildung zum Brandschutzhelfer/in in Betrieben
Wann?
Nach Bedarf
Wo?
Seniorenwohnheime, Betriebe, Veranstaltungen
Wieso?
Auch Erwachsene haben Schulungsbedarf. Bei Eltern vermitteln wir u.a. was wir den Kindern beibringen, damit sie zu Hause ein richtiges Verhalten fortführen. In Betrieben ist die regelmäßige Unterweisung von Personal durch die entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften vorgeschrieben. Dabei kann die Feuerwehr unterstützen.
Wer?
Brandschutzerzieher/innen und Brandschutzbeauftragte
Hast Du Fragen zu dem Thema oder Interesse an einer solchen Veranstaltung? Dann schreib' uns gern einfach eine Nachricht.
Rauchmelder retten Leben... wenn sie funktionieren!
Und das hat auch einen guten Grund:
Seit 2010 sind Rauchmelder in allen Schlafräumen und in den dazu gehörenden Flucht- und Rettungswegen in Schleswig-Holstein Pflicht. Dabei ist es egal ob es sich um eine Mietwohnung oder um Wohneigentum handelt.
Jährlich versterben immer noch sehr viele Menschen an einer Rauchgasvergiftung, weil sie im Schlaf den Brandausbruch nicht mitkriegen.
Rauchmelder können rechtzeitig vor solch einer Rauchgasvergiftung warnen. Aber nur, wenn sie auch funktionieren... Deshalb mindestens einmal jährlich (öfter ist besser) den Rauchmelder testen und bei Anzeige einer schwachen Batterie diese sofort wechseln. Rauchmelder sind Ihre Lebensversicherung!
Hast Du Fragen zu Rauchmeldern kannst Du uns direkt ansprechen, wir helfen gerne weiter. Oder schreibe uns einfach eine Nachricht.
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