Grundsätzlich nein. Die Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr ist eine ehrenamtliche Tätigkeit. Für gewisse Funktionen (Wehrführung, Jugendwartung oder Gerätewartung) erhält man eine kleine Aufwandsentschädigung. Darüber hinaus bekommt man seine Auslagen (wie auch Reisekosten) auf Antrag erstattet.