Die aktive Mitgliedschaft endet entweder durch schriftlichen oder mündlichen Austritt, durch Übertritt in die Verwaltungsabteilung oder frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres auf Antrag in die Ehrenabteilung. Ohne Antrag endet der aktive Dienst mit Vollendung des 67. Lebensjahres durch Übertritt in die Ehrenabteilung. Darüber hinaus kann bei Fehlen der Voraussetzungen aufgrund mangelnder Ausbildungszeiten die Mitgliedschaft in der Feuerwehr durch die Mitgliederversammlung entzogen werden. In besonderen Fällen kann die Mitgliederversammlung, denn Ausschluss auf Grund Pflichtverletzungen o.ä. beschließen.