In der Probedienstjahr wird versucht, die Anwärtergrundausbildung durchzuführen. Die Grundausbildung wird auf Ebene des Amtes Hohe Elbgeest durchgeführt. Daran sind auch die Feuerwehren Geesthacht und Wentorf bei Hamburg beteiligt. Hierüber gibt es einen gesonderten Dienstplan. Die Pflichten zur Teilnahme gelten hier entsprechend. Die Anwärterausbildung beginnt in der Regel im März eines Jahres und sind Ende November mit einer Abschlussübung abgeschlossen. Damit absolviert man die Ausbildung Truppfrau/Truppmann I. Wenn man diese erfolgreich abgeschlossen hat, stehet der endgültigen Aufnahme in der folgenden Mitgliederversammlung nichts mehr im Weg.