Das Gehalt wird in der Regel durch den Arbeitgeber weitergezahlt. Arbeitgeber sind nach dem Brandschutzgesetz verpflichtet das Mitglied einer Feuerwehr für den Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr unter Fortzahlung der Bezüge freizustellen. Dafür kann der Arbeitgeber bei der Gemeinde die dabei entstandenen Kosten (weiter gezahltes Entgelt inkl. Sozialversicherungsbeiträge) abfordern. Diese erstattet dann die Kosten direkt an den Arbeitgeber. Hierfür brauche ich nur meine Bescheinigung für den Lehrgang (wenn er während der Arbeitszeit stattfindet) oder die Bescheinigung über den Einsatz bei der Personalabteilung bzw. Vorgesetzten abgeben. In der Regel läuft die Abwicklung im Hintergrund direkt mit der Amtsverwaltung und dem Arbeitgeber.