In der Regel durch persönliche Vorsprache bei der Wehrführung oder bei einem Feuerwehr-Dienst. Die Erst-Kontaktaufnahme kann aber auch gerne mündlich, telefonisch oder per Mail erfolgen.
Wenn meine Entscheidung zur Mitgliedschaft in der Feuerwehr steht, muss ein sogenannter Aufnahmeantrag ausgefüllt und unterschrieben an die Wehrführung gesendet werden. Wenn ich unter 18. Jahre alt bin, dann muss eine schriftliche Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters beigefügt werden. Den Aufnahmeantrag erhalte ich nach der Kontaktaufnahme durch die Wehrführung.
Der Wehrvorstand entscheidet über die vorläufige Aufnahme als aktives Mitglied in ein einjähriges Probedienstverhältnis als Anwärterin oder Anwärter. Nach Ablauf der Probedienstzeit beschließt die Mitgliederversammlung über die endgültige Aufnahme.