Für die Aufnahme im Feuerwehrdienst ist im Zweifel ein ärztliches Attest vorzulegen. Bei gewissen Tätigkeiten (wie z.B. das Tragen eines Atemschutzgerätes) sind spezielle regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchungen notwendig. Diese werden auf Kosten der Gemeinde bei speziellen Betriebsärzten durchgeführt.
In erster Linie ist aber jeder selbst dafür zuständig seine körperliche und geistige Tauglichkeit festzustellen.
Wenn ich meine körperliche Eignung zum Tragen eines Atemschutzgerätes verliere, bleibe ich dennoch Mitglied der Einsatzabteilung, kann dann jedoch nicht mehr als Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden. Erst bei weiteren körperlichen oder geistigen Einschränkungen kann ein Wechsel in die Verwaltungs- oder Ehrenabteilung folgen.