Das vorhandene Feuerwehrgerätehaus wurde Anfang der 1970er erbaut. Damals hat es den Ansprüchen an den Feuerwehrdienst bestimmt Genüge getan. Die Anforderungen haben sich jedoch massiv verändert in den letzten 50 Jahren. Die Fahrzeuge werden größer, da diese für immer mehr Einsatzszenarien gerüstet sein müssen.
Ebenso hat noch niemand über Geschlechtertrennung nachdenken müssen, da die Feuerwehr eine reine Männerdomäne war. Das hat sich zum Glück geändert. Zwischenzeitlich besteht die Kameradschaft aus fast 1/3 aus Frauen, die genauso ihren Dienst in der Einsatzabteilung absolvieren.
Auch das Thema Katastrophenschutz und Hygiene im Einsatzdienst waren bei den Planungen des vorhandenen Feuerwehrgerätehauses kein Thema. All dies wir in einem Feuerwehrbedarfsplan festgehalten, der verpflichtend aufgestellt wurde. Dieser wurde auch der Gemeindevertretung vorgestellt. Das Ergebnis ist ein Beschluss, dass ein neues Feuerwehrgerätehaus gebaut werden soll.
Nun heißt es den richtigen Standort zu finden und die jeweiligen Anforderungen an ein modernes, zeitgemäßes und zukunftssicheres Feuerwehrwehrgerätehaus zu planen.
Das aus den 70er Jahren erbaute Feuerwehrgerätehaus entspricht nicht mehr den Standards eines Feuerwehrgerätehaus. Es hat jedoch Bestandsschutz, so dass zur Zeit theoretisch nur Schäden behoben werden müssen bzw. akute Unfallgefahren beseitigt werden müssen. Dieser Bestandschutz erlischt jedoch, wenn etwas im größeren Stil verändert wird. Dann muss das Feuerwehrgerätehaus den aktuellen Standards wieder entsprechen. Um hier nur ein Paar Dinge zu nennen:
Die Liste ist groß und am vorhandenen Standort ist schlichtweg nicht der erforderliche Platz für eine Notwendige Erweiterung. Warum benötigt man also eine Erweiterung? Klappt doch auch so...
Eines unserer Fahrzeuge (LF 8/6) ist aus dem Jahr 1993, es feiert also seinen 30. Geburtstag! Dieses Fahrzeug erfüllt schon länger nicht mehr die Anforderungen an das Einsatzgeschehen in Wohltorf. Nach dem Feuerwehrbedarfsplan werden die notwendigen Fahrzeugpunkte mit diesem Fahrzeug nicht erfüllt. Das notwendige Ersatzfahrzeug wäre ein HLF 20 (Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug) welches schlichtweg nicht in die vorhandene Fahrzeughalle passt. Das ist einer der Hauptgründe, warum das Feuerwehrgerätehaus erweitert werden müsste. Dazu kommt noch, dass in der Gemeinde Wohltorf mindestens 36 aktive Kamerad*innen ihren Dienst leisten müssten. Für die ist aber ebenfalls kein Platz.
Nun könnten Kritiker immer noch sagen, dann lassen wir es doch wie es ist!
NEIN, das ist keine Option!
Das Einsatzgeschehen wird immer umfangreicher und aufwendiger. Das alles geschieht ausnahmslos ehrenamtlich! Keiner möchte sich größeren Gefahren als notwendig aussetzen. Das gilt im privaten, wie auch im Berufsleben. Warum sollen wir freiwilligen Feuerwehrleute dies tun?
Wir ziehen uns im Winter hinter den Fahrzeugen um (im Winter gerade einmal Frostfrei), wir haben keine Möglichkeit nach unserem Einsatz die notwendige Körperhygiene durchzuführen, damit wir Ruß und andere Verschmutzungen nicht in unser privates Umfeld bringen. Von den gesundheitlichen Risiken (erhöhtes Krebsrisiko etc.) wollen wir gar nicht erst anfangen.
Und zu guter Letzt... Auf der Arbeitsstelle ist Arbeits- und Gesundheitsschutz selbstverständlich, also sollte dies auch bei der Freiwilligen Feuerwehr selbstverständlich werden! Die Gemeinde ist nach den gängigen Vorschriften im Falle der Feuerwehr Unternehmer und hat die gleichen Pflichten wie jeder andere Unternehmer auch.
Ein Neubau eines Feuerwehrgerätehauses ist also alternativlos. Es ist eine Investition in die Sicherheit in unserer Gemeinde Wohltorf, damit auch morgen noch Freiwillige Leben retten können.
Diese Frage ist nicht neu und wird immer wieder an uns herangetragen. Um diese Frage zu beantworten, muss dies leider etwas ausführlicher geschehen.
Wie vieles ist auch dies in Deutschland geregelt. Für uns ist hier das Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein die gesetzliche Grundlage, nach der jede Gemeinde als Selbstverwaltungsaufgabe zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfe den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten haben. Hierzu gehören insbesondere
(§ 2 Brandschutzgesetz SH - Aufgaben der Gemeinden)
Um nun zu definieren was eine zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfe den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehr ist, gibt es sogenannte Feuerwehrbedarfspläne, die entsprechend erstellt und auf dem Laufenden gehalten werden müssen. Der Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Wohltorf wurde im Jahr 2018 erstellt. Diesen können Sie am Ende dieser Seite downloaden, falls Sie wissen möchten, was für Wohltorf eine leistungsfähige öffentliche Feuerwehr darstellt.
Ein wesentlicher Punkt ist jedoch die Einhaltung der Hilfsfrist!
Jeder der schon einmal auf den Rettungsdienst und die Feuerwehr gewartet hat, weiß was in der Zeit nach dem Absetzen des Notrufes alles passieren kann. Aus diesem Grund wurden durch Studien Hilfsfristen erarbeitet, die den anerkannten Stand der Technik entsprechen.
Die Grundlage für die Hilfsfrist ist die Zugrundelegung des sogenannten kritischen Wohnungsbrandes mit den damit in Verbindung stehenden Maßnahmen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes.
Die Hilfsfrist setzt sich aus 3 Zeiten zusammen, dies ist die Gesprächszeit mit der Leitstelle, Ausrückezeit und die Anmarschzeit. Beides zusammen darf 10 Minuten in Schleswig-Holstein nicht überschreiten. In der nebenstehenden Grafik ist die Hilfsfrist einmal grafisch dargestellt.
Gesprächszeit mit der Leitstelle:
Die Gesprächszeit beginnt in dem Moment, wo die Feuerwehr- und Rettungsleistelle Süd den Notruf entgegen nimmt mit den Worten: "Feuerwehr- und Rettungsleistelle Süd, Wo ist der Notfall?" Sie endet in dem Moment, wo der Leitstellendisponent die notwendigen Einsatzkräfte alarmiert. Hierfür wird eine durchschnittliche Zeit von 2 Minuten zu Grunde gelegt. (verbleiben noch 8 Minuten für die Feuerwehr)
Ausrückezeit:
Das ist die Zeit von dem Moment an, wo bei den Feuerwehrkamerad*innen der Funkmelder auslöst, sie sich zum Feuerwehrgerätehaus begeben, sich dort umziehen in die Einsatzschutzkleidung (ohne Spezialausrüstung) und sich in das Einsatzfahrzeug setzen. In dem unten angeführten Plan wurden dabei 5 Minuten zu Grunde gelegt. Ach ja, das gilt natürlich auch Nachts in der Tiefschlafphase! Und mit dem privaten PKW haben wir zwar Sonderrechte, dies weiß nur niemand. (verbleiben noch 3 Minuten)
Anmarschzeit:
Das ist die Zeit vom Ausrücken des Einsatzfahrzeuges bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle. Diese Zeit stellt den Aktionsradius einer Feuerwehr fest. Dieser liegt rechnerisch bei 1,44 km bei verbleibenden 3 Minuten. Das Ergebnis hieraus ist dem Plan zu entnehmen.
Welche Faktoren beeinflussen die Einhaltung der Hilfsfrist?
Lege ich einen Standort weiter entfernt von den Wohnorten der Kamerad*innen, z.B. an den Ortsrand, verlängert sich die Ausrückezeit. Jede Minute mehr reduziert die verbleibende Zeit zum Ausrücken. Bei nur noch 2 Minuten liegt der rechnerische Aktionsradius nur noch bei 0,96 km und das dann nicht mehr aus dem Ortskern heraus sondern vom Ortsrand.
Durch eine Zusammenlegung der beiden Feuerwehrstandorte von Aumühle und Wohltorf kann dies nur an der jeweiligen Ortsgrenze zu beiden Gemeinden erfolgen, welche weder von den Aumühler noch von den Wohltorfer Kamerad*innen innerhalb von 5 Minuten zu erreichen sind. Und 5 Minuten sind schon sportlich, denn keiner sitzt im Auto und wartet auf einen Einsatz!
In der Darstellung ist nun eine mögliche Feuerwehr an der Ortsgrenze zu Grunde gelegt, die Anrücke Zeit nur auf 6 Minuten erhöht worden. Dabei sieht man, dass sowohl große Teile Wohltorfs und Aumühle nicht mehr im Ansatz innerhalb der Hilfsfrist zu erreichen sind. Von Friedrichsruh wollen wir dabei gar nicht sprechen, es werden weder das Augustinum noch das Haus Billtal erreicht.
In dem angenommenen Bereich gibt es zudem keine entsprechend verkehrstechnisch angebundenen Grundstücke, die für ein dann deutlich größeres Feuerwehrgerätehaus in Frage kommen würden.
Das und nur das ist der Grund dafür, warum die Feuerwehren der Gemeinden Aumühle und Wohltorf nicht zusammengelegt werden können!
An dieser Stelle werden wir Sie informieren, wie der aktuelle Sachstand ist.
Zur Zeit erarbeitet die Arbeitsgruppe Neubau Feuerwehrgerätehaus die Machbarkeit auf einem gemeindeeigenen Grundstück im Ortskern der Gemeinde Wohltorf.
Sie haben noch Fragen? Wir haben bestimmt die richtigen Antworten... Richten Sie Ihre Fragen gerne uns, wir versuchen diese zeitnah zu beantworten.